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Informationen

Hier klicken um folgende Informationen zu dem Thema zu erhalten:

Sprechzeiten des Vorstandes:

Immer am 1. Dienstag des Monats im Vereinsheim

17:45-18:25 Uhr

(nur bei vorheriger Anmeldung)

Hier geben wir Euch einige aktuelle Informationen rund um die Gartenordnung:

Vieles wiederholt sich im Laufe eines Gartenjahres und immer wieder treten Fragen auf wie "Wie und wann schneide ich meine Hecke richtig?", "Wie oft darf ich an der Gemeinschaftsarbeit teilnehmen?" usw.

Innenhecken an den Wegen und Wege

Die Wege in der Kolonie, die zum öffentlichen Grün der LHH gehören, müssen regelmässig das ganze Jahr frei von Müll und Unkraut gehalten werden.

Die Innenhecken entlang der Wege, die zum öffentlichen Grün der LHH gehören, sollen die Höhe von 1,20 m nicht überschreiten und nicht zu breit werden.

Wie schneide ich meine Hecke?

Ganz einfach, lieber mehrmals im Jahr, dann werden die Äste nicht zu dick und es geht viel schneller.

Die Trapezform ist optimal für den Lichteinfall bis zum unteren Ende der Hecke.

Erklärung zur Gartenordnung: Die Innenhecken sollen nie höher als 1,20 m hoch sein. Wer also nur 1x im Jahr fachgerecht schneidet, muss die Hecke so kürzen, dass sie bis zum nächsten Schnitt nicht über 1,20 m wächst. Oder man schneidet nach Bedarf. Das ist jedem selber überlassen. Die Gärten sollen vom Weg aus einsehbar sein, so die Vorgabe der LHH. Wer das nicht möchte benötigt einen Privatgarten (Eigentum), keinen Schrebergarten!

Info zur Kleingartenpflege:
Nicht jeder Garten muss aussehen wie die Herrenhäuser Gärten oder wie ein Naturgarten. Die Gärten spiegeln auch unsere Charaktere wieder. Auch wenn wir immer wieder hören "Unkraut gibt es nicht" - müssen wir Euch aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass es laut Pachtvertrag, Gartenordnung und Baurichtlinien trotzdem u.A. folgende Regeln gibt:

Der Garten hat in einem guten Kulturstand zu sein. Kulturstand bedeutet nicht, dass man alles wachsen lassen kann wie man will. Unkraut/Wildwuchs ist keine gärtnerische Kultur. Auch die Grenzen zum Nachbarn sollte man aus Rücksicht zum anderen Garten frei von Wildwuchs halten. Alle Anpflanzungen unterliegen der Abstandsregel nach dem Nds. Nachbarschaftsgesetz. Die Abstandsregeln findet ihr in der Gartenordnung.

 

Büsche/Sträucher direkt hinter der Hecke zum Weg dürfen auch nur 1,20 m sein, die Höhen ergeben sich auch hier aus den Abstandsregeln des Nds. Nachbarschaftsgesetzes.

 

Der Garten ist kleingärtnerisch zu nutzen, es gilt die Drittelregelung: 1/3 Obst und Gemüseanbau, 1/3 Laube und Wege, 1/3 Freizeit und Erholung.

 

Die Gärten müssen vom Weg aus einsehbar sein, die Wegehecken dürfen nicht höher als 1,20 m sein und Wege sind stets von Unkraut und Unrat freizuhalten. Das gilt übrigens das ganze Jahr über. Und Formschnitt der Hecken ist ganzjährig unter Beachtung des Vogelschutzes (brütende Vögel) zulässig.

Infoblatt vom BZV zum Thema "Umgang mit Ratten im Kleingarten

Einfriedung und Gemeinschaftsanlagen - Ausschnitt aus der Gartenordnung

Abstände und Höhen der Bäume und Büsche - Ausschnitt aus der Gartenordnung sowie dem niedersächsischen Nachbarschaftsgesetz

Laube mit Feuerstätte - Feuerstättenbescheid!!

Jeder, der eine Feuerstätte in seiner Gartenlaube hat, ist verpflichtet, diese vom Bezirksschornsteinfeger beschauen und abnehmen zu lassen. Dieser stellt dann den Feurestättenbescheid aus. Diese Schau muss regelmäßig etwa alle 3,5 Jahre gemacht werden (2x in 7 Jahren) und ist kostenpflichtig.

Für das regelmässige Kehren ist der Bezirksschornsteinfeger zuständig. der fegt nur, wenn der Feuerstättenbescheid vorliegt. Und das macht er dann jedes Jahr.

Ihr seid für einen genehmigten und gefegten Schornstein SELBER VERANTWORTLICH!

Brennt die Laube wegen eines nicht genehmigten Schornsteins ab, zahlt die Versicherung nicht.

 

-> HIER GEHTS ZUM INFOBLATT

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